Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen
Art, Umfang und Fristen der wiederkehrenden sicherheitstechnischen Prüfungen von Steigleitern richten sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung der Hinweise des Herstellers.
Es empfiehlt sich die jährliche Prüfung.
Je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann diese Frist verlängert
(z.B. in trockener Umgebung) bzw. verkürzt (z.B. in aggressiver Umgebung) werden.
Auszug Zitat aus DGUV Information 208-032
Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen
nach ASR A1.8 (Verkehrswege) und DGUV Information 208-032 (bisherige BGI 5189)
- Prüfung der Funktionstüchtigkeit, Kontrolle und Dokumentation
- kostenlose Besichtigung
- unverbindliche Angebotserstellung
- herstellerunabhängig
- wir bieten Sorgfalt und Genauigkeit
- Wartungsverträge mit Ziel Sie zu entlasten
- wir arbeiten transparent
- wir bilden uns stetig weiter
- unser Unternehmen ist zertifiziert
- Prüfung der Funktionstüchtigkeit nach:
- Herstellervorgaben
- DGUV I 208-032
- BetrSichV § 2 Abs. 6
- ArbSchG § 7