Prüfung von Leitern, Tritte und Rollgerüste
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung).
Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen. Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen
Auszug Zitat aus DGUV Information 208-016
Prüfung von Leitern, Tritte, Rollgerüste
nach BetrSichV und DGUV Information 208-016 (früher BGI 694) bzw. 201-011 (früher BGI 663)
- Prüfung + Dokumentation
- gerne auch bei Ihnen vor Ort
- Herstellerunabhängig
- Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Wir führen Ihre Dokumentationen
- Wir prüfen die Gerätschaften auch nach Wunsch außerhalb Ihrer Geschäftszeit um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen. Desweiteren bieten wir bei geplanten Unterweisungen diese Prüfungen zusätzlich an- Ihr Vorteil ganz klar eine Kostenersparnis, da wir die Anfahrt nicht berechnen müssen.